Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, aber auch beim Wechsel des Vorgesetzten. Bei der Bewerbung um eine neue Stelle gehört das Arbeitszeugnis zu den wichtigsten Empfehlungen. Tjark Menssen vom DGB Rechtsschutz erläutert, was bei Form und Inhalt gilt und welche Noten bestimmte Standardsätze bedeuten.
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