Wer wirksam die Interessen von Beschäftigten vertreten will, muss mit ihnen kommunizieren. In vielen Betrieben verlagert sich die Kommunikation zunehmend ins Digitale. Corona hat dies beschleunigt. Immer wieder blockieren Unternehmen die digitalen Zugangsmöglichkeiten für Betriebsräte und Gewerkschaften ganz oder teilweise. Das droht die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit auszuhebeln. Wie steht es um das "digitale Zugangsrecht" der Gewerkschaften zu ihren Mitgliedern im "digitalen Betrieb", zum Beispiel zu den Beschäftigten im Homeoffice?
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